Weiße Reinigungstabletten
02 Unternehmen · Verantwortung

Code of Conduct

Verbindliche Leitlinien für unser geschäftliches Verhalten gegenüber Kunden, Lieferanten, Mitarbeitenden und der Gesellschaft.

IBEDA CHEMIE · Chemisch-technische Produkte
Am Eichelgärtchen 32 · 56283 Halsenbach
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Präambel

Die IBEDA CHEMIE entwickelt, produziert und konfektioniert hochwertige Reinigungsprodukte in tablettierter und flüssiger Form — unter anderem für den Einsatz in Kaffeevollautomaten. Unser Handeln orientiert sich an den Prinzipien von Qualität, Integrität, Verantwortung und Nachhaltigkeit. Mit diesem Code of Conduct legen wir verbindliche Leitlinien für unser geschäftliches Verhalten fest — gegenüber Kunden, Lieferanten, Mitarbeitenden und der Gesellschaft.

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Gesetzeskonformität und ethisches Verhalten

Wir verpflichten uns zur Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie international anerkannter Standards. Unabhängig davon streben wir stets ein ethisch korrektes und transparentes Verhalten an — im Einklang mit unseren Werten.

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Qualität und Produktsicherheit

Die Sicherheit und Qualität unserer Produkte haben höchste Priorität. Wir stellen sicher, dass unsere Reinigungsprodukte allen relevanten gesetzlichen Anforderungen sowie internen Qualitätsstandards entsprechen. Kontinuierliche Prüfprozesse, eine sorgfältige Auswahl unserer Rohstoffe sowie ein qualitätsorientiertes Managementsystem garantieren die Einhaltung dieser Standards. Unser Qualitätsmanagement überwacht die konsequente Umsetzung dieser Prinzipien und ist Ansprechperson für alle qualitätsbezogenen Fragen und Prozesse.

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Faire Geschäftsbeziehungen

Wir pflegen faire, respektvolle und partnerschaftliche Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern. Korruption, Bestechung oder jegliche Form unlauterer Vorteilsgewährung lehnen wir strikt ab.

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Arbeitsbedingungen und Menschenrechte

Wir achten und schützen die Würde jedes Menschen. Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter, Behinderung oder sexueller Identität wird nicht toleriert. Wir fördern ein sicheres, respektvolles und inklusives Arbeitsumfeld. Zwangsarbeit, Kinderarbeit und jede Form ausbeuterischer Beschäftigung lehnen wir ausdrücklich ab.

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Umwelt- und Ressourcenschutz

Wir verpflichten uns zu einem nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen und zur kontinuierlichen Verbesserung unserer Umweltleistung. Unsere Produktionsprozesse sind auf Ressourceneffizienz und geringe Umweltbelastung ausgerichtet. Wir arbeiten an Lösungen, die ökologische und ökonomische Anforderungen in Einklang bringen.

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Vertraulichkeit und Datenschutz

Vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten werden mit höchster Sorgfalt behandelt. Wir halten uns an die geltenden Datenschutzgesetze und verpflichten uns zum Schutz aller sensiblen Informationen — intern wie extern.

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Verantwortung und Umsetzung

Alle Mitarbeitenden der IBEDA CHEMIE sind verpflichtet, die Grundsätze dieses Code of Conduct einzuhalten und in ihrem Arbeitsumfeld aktiv umzusetzen. Führungskräfte tragen eine besondere Verantwortung als Vorbilder. Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex werden nicht geduldet und können disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.

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Hinweisgeberschutz (Whistleblowing)

Wir ermutigen Mitarbeitende, Geschäftspartner und Dritte, Hinweise auf mögliche Verstöße gegen diesen Code of Conduct oder gegen geltendes Recht zu melden. Als interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) haben wir Rechtsanwältin Jana Lutz, Gasstr. 12, 67655 Kaiserslautern, beauftragt; sie ist als externe Rechtsanwältin mit den Aufgaben der internen Meldestelle betraut und unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Meldungen sind per E-Mail an [email protected], telefonisch unter +49 631 41417588 oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Identität hinweisgebender Personen wird stets vertraulich behandelt und nur den mit der Bearbeitung befassten Personen offengelegt. Der Eingang einer Meldung wird innerhalb von sieben Tagen bestätigt, über ergriffene Folgemaßnahmen wird innerhalb von drei Monaten informiert. Alternativ kann jederzeit die externe Meldestelle des Bundesamts für Justiz eingeschaltet werden. Wer in gutem Glauben eine Meldung abgibt, hat keinerlei Repressalien zu befürchten. Einzelheiten und Meldewege: Seite „Hinweisgeberschutz“ (Link im Fußbereich dieser Website).

Halsenbach, 01.06.2026

Für die Geschäftsleitung:

Dirk Hoefer, Geschäftsführer

ppa. Thomas Breidbach, stellv. Geschäftsführer

Ansprechpartner Qualitätsmanagement:

Jessica Engels

Florian Schaper